Korporationsversammlung
Die Korporationsversammlung ist das oberste Organ der Korporation. Die ordentliche Versammlung findet jährlich im Frühjahr statt, ausserordentliche Korporationsversammlungen je nach Bedarf.
In die Kompetenz der Versammlung fallen unter anderem
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Wahl des Korporationsrates und der Kommissionen
- Genehmigung von Grundstückkäufen und -verkäufen sowie Baurechtsverträgen
- Beschlussfassungen über Bauvorhaben usw.