Korporationsversammlung

Die Korporationsversammlung ist das oberste Organ der Korporation. Die ordentliche Versammlung findet jährlich im Frühjahr statt, ausserordentliche Korporationsversammlungen je nach Bedarf.

In die Kompetenz der Versammlung fallen unter anderem

  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Wahl des Korporationsrates und der Kommissionen
  • Genehmigung von Grundstückkäufen und -verkäufen sowie Baurechtsverträgen
  • Beschlussfassungen über Bauvorhaben usw.